Erhalt der Bordkarte
Nach dem Check In
Sie können wählen, wie Sie Ihre Bordkarte nach dem Check-in erhalten möchten. Folgende digitale Optionen stehen zur Verfügung:
- KLM-App
- Meine Reise
- Soziale Medien (private Nachricht über Messenger oder WhatsApp)
Ausgedruckte Bordkarte
Wenn Sie kein Mobiltelefon besitzen oder Ihre Bordkarte lieber in Papierformat haben möchten, können Sie dies am Flughafen erledigen. Begeben Sie sich zum Self-Service-Automaten oder zum Check-in-Schalter, um Ihre Bordkarte abzuholen. Sie können die Bordkarte auch zu Hause ausdrucken.
Sie haben keine Bordkarte erhalten?
Wenn wir Ihre Reisedokumente (z. B. Ihren Reisepass oder Ihr Visum) noch nicht geprüft haben, erhalten Sie möglicherweise eine Check-in-Bestätigung statt einer Bordkarte. Sie erhalten die Bordkarte dann am Flughafen. Holen Sie diese bitte am Check-in-Schalter des Flughafens ab.
Häufig gestellte Fragen
Ihre Apple Wallet erkennt Ihre Bordkarte möglicherweise automatisch. Wenn nicht, können Sie sie manuell aus Ihrer E-Mail hinzufügen oder in der KLM-App auf die Option Apple Wallet tippen.
Sie können Ihre Bordkarte zu Hause ausdrucken, nachdem Sie online eingecheckt haben. Oder Sie gehen zum Flughafen und drucken Ihre Bordkarte an einem Self-Service-Automaten oder am Check-in-Schalter aus.
Sie können Ihre Bordkarte in der mobilen KLM-App erhalten oder sie aus Meine Reise, der E-Mail oder aus den sozialen Medien auf Ihr Handy herunterladen.
Ihre Bordkarte ist Ihre Bestätigung, dass Sie im Flugzeug erwartet werden. Sie enthält wichtige Informationen: Ihren Flugsteig und Ihre Sitznummer und wann Sie ins Flugzeug einsteigen können. Sie benötigen eine Bordkarte, um an Bord des Flugzeugs gehen zu dürfen.
Sie erhalten Ihre Bordkarte automatisch nach dem Check-in. Sie können online oder am Flughafen einchecken. Nach Abschluss des Check-ins können Sie wählen, wie Sie Ihre Bordkarte als digitales Dokument oder E-Ticket erhalten:
- in der KLM-App
- in Meine Reise
- per E-Mail
- über eine private Social-Media-Nachricht (Messenger oder WhatsApp)
Nein. Die digitalen Versionen sind auch absolut gültig.