Eingeschränkt erlaubte Gegenstände im Aufgabegepäck
Elektronische Geräte und Lithiumbatterien
Sie dürfen 15 elektronische Geräte mit einer Lithiumbatterie mit bis zu 100 Wh in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitnehmen. Diese Geräte müssen komplett ausgeschaltet sein. Wenn Sie ein Gerät mit einer Lithiumbatterie bis zu 160 Wh mitnehmen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Geräte mit Batterien größer als 160 Wh sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ersatz-Lithiumbatterien und Powerbanks sind nur im Handgepäck erlaubt.
Auf Flügen von oder über Dubai ist das Mitführen von Pagern und Walkie-Talkies verboten. Diese Geräte werden am Flughafen von Dubai beschlagnahmt.
Achten Sie darauf, die Geräte richtig zu verpacken, um sie vor Beschädigungen zu schützen. Geräte und Batterien dürfen nicht beschädigt, defekt oder vom Rückruf betroffen sein.
E-Zigaretten
Eine elektronische Zigarette darf niemals im Aufgabegepäck transportiert werden.
Smart-Bags
Die Mitnahme einer Smart-Bag mit einer anderen Lithiumbatterie als einer Knopfzelle ist möglich, wenn Sie diese Batterie entfernen. Sie können sie nicht herausnehmen? Dann dürfen Sie die Tasche nicht mitnehmen, weder in der Kabine noch im Frachtraum.
Schusswaffen
Schusswaffen für den Schieß- und Jagdsport sowie die dazugehörige Munition dürfen Sie im Aufgabegepäck mitführen. Sie müssen im Besitz der erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen sein und den Transport vorab anmelden.
Mitnahme einer Schusswaffe von oder nach Südafrika
Bei Reisen von oder nach Johannesburg oder Kapstadt fällt eine Sicherheitsgebühr von EUR 50 pro Waffe an. Um sicherzustellen, dass alles arrangiert ist, kontaktieren Sie das KLM-Kundenkontaktcenter bitte mindestens 48 Stunden vor dem Abflug Ihres Fluges.
Gepäck mit unregelmäßiger Form oder Verpackung
Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Gepäck leider nicht annehmen können, wenn die Form oder Verpackung die Gepäckförderanlage beschädigen oder blockieren kann. Dazu gehören kugelförmige Gepäckstücke und mit Klarsichtfolie für Lebensmittel umwickelte Gepäckstücke. Eine fachmännische Versiegelung ist zulässig, sofern das Gepäck damit immer noch abgefertigt werden kann.
Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände sind im Aufgabegepäck nicht zulässig:
Selbstbalancierende Fortbewegungsmittel oder persönliche Fortbewegungsmittel, die mit einer Lithiumbatterie betrieben werden, sind nicht zur Mitnahme zugelassen – auch nicht, wenn die Batterie getrennt ist oder entfernt wurde. Dazu gehören:
- Hoverboards
- Airboards
- Oxboards
- E-Skates
- Waveboards
- U-Runner
- Elektrisch angetriebene Gepäckstücke
Sie dürfen keine explosiven oder entzündlichen Substanzen und Geräte mitführen, die eine Gefahr für die Gesundheit oder das Eigentum von Passagieren und Crew darstellen könnten. Dazu gehören:
- Munition
- Sprengkapseln
- Zündanlagen und Lunten
- Sprengstoffe, Sprengkörper, Explosivmaterial, Repliken oder Imitationen von Sprengstoffen oder Sprengkörpern
- Minen, Granaten und anderes militärisches Explosivmaterial
- Feuerwerke oder Signalfeuer in jeglicher Form (einschließlich Knallfrösche, Knallbonbons und Zündblättchen für Spielzeugpistolen)
- Nebelkerzen oder -patronen
- Dynamit, Schießpulver und Kunststoff-Explosivmaterialien
- Entzündliche Fest- und Flüssigstoffe, wie Benzin, Dieselöl, Feuerzeugbenzin, Alkohol und Ethanol
- Farbsprühdosen, Terpentin und Farbverdünner
- Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 70 %
- Gas und Gasflaschen, wie Butan, Propan und Acetylen
- Sauerstoffgas in großen Mengen
Kleine Feuerzeuge und Zündhölzer dürfen nur am eigenen Körper und nicht als Handgepäck mitgeführt werden.
Sie dürfen keine Chemikalien und toxische Substanzen mitführen, die eine Gefahr für die Gesundheit oder das Eigentum von Passagieren und Crew darstellen könnten. Dazu gehören:
- Abwehrstoffe in Sprühdosen, wie Mace, Pfefferspray und Tränengas
- Säuren und Alkalien, wie nicht auslaufsichere „nasse“ Batterien
- Korrosive Mittel oder Bleichmittel, wie Quecksilber und Chlor
- Feuerlöscher
- Ansteckendes oder biologisch gefährliches Material, wie infiziertes Blut, Bakterien und Viren
- Material, das spontan explodieren oder zünden kann
- Gift
- Radioaktives Material, wie medizinische oder handelsübliche Isotope
- Drucker oder Druckerpatronen
Sie dürfen keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs mitführen, die während einer Jagd erlegt wurden oder Teile, die von diesen Tieren stammen.
Wenn Sie auf die Philippinen fliegen, dürfen Sie keine Schmuckstücke oder Amulette aus scharfer Munition oder leeren Geschosshülsen mitnehmen.
Reisende nach Kenia, Tansania und Ruanda dürfen bei der Einreise keine Plastiktragetaschen mitführen. Möchten Sie zollfreie Artikel kaufen? Dann entfernen Sie bitte die Plastiktasche, bevor Sie an Bord des Flugzeugs gehen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, das ist möglich! Bitte beachten Sie, dass diese im Handgepäck verstaut werden muss.
Benötigen Sie Hilfe?
Obwohl wir die meisten eingeschränkt erlaubten oder verbotenen Gegenstände aufgeführt haben, können die Vorschriften je nach Land variieren. Bitte prüfen Sie auch die Vorschriften des örtlichen Flughafens und der jeweiligen Fluggesellschaft.
Ist Ihr Gegenstand nicht auf dieser Seite aufgeführt oder haben Sie noch Fragen zum Aufgabegepäck? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro/Ihren Reiseveranstalter oder an das KLM-Kundenkontaktcenter.
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Gepäckaufgabe
Wo und wann können Sie Ihr aufzugebendes Gepäck abgeben?
Mitnahme Ihres eigenen Rollstuhls
Mitnahme Ihres eigenen Rollstuhls an Bord oder im Frachtraum
Medikamente und medizinische Geräte
Richtlinien für die Mitnahme von Medikamenten, die Bereitstellung von zusätzlichem Sauerstoff und tragbaren Sauerstoffgeräten.